Finanzierung von Maßnahmen in den Bereichen Migration, Grenzmanagement und Sicherheit

Rat einigt sich auf Standpunkt

Die EU hat den Umfang ihrer Unterstützung für Maßnahmen in den Bereichen Migration, Grenzmanagement und Sicherheit ausgeweitet, um zur Bewältigung der wachsenden Herausforderungen beizutragen. Der Rat hat heute im Zusammenhang mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2021-2027 partielle allgemeine Ausrichtungen zu drei sektoralen Gesetzgebungsvorschlägen im Politikbereich Inneres festgelegt. In den jeweiligen Standpunkten wurden Fragen, die den Haushalt und bereichsübergreifende Aspekte betreffen und derzeit im Rahmen der Verhandlungen über den nächsten MFR der EU erörtert werden, sowie Themen, die eindeutig mit dem Reformpaket „Gemeinsames Europäisches Asylsystem“ verknüpft sind, vorerst beiseite gelassen.

Die sektoralen Vorschläge im Bereich Inneres betreffen

  • den Asyl- und Migrationsfonds, mit dem die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer Asyl- und Migrationspolitik unterstützt werden. Mit der partiellen allgemeinen Ausrichtung werden der EU die erforderlichen Instrumente an die Hand gegeben, um neue Herausforderungen im Bereich der Migration sowohl innerhalb der EU als auch in Zusammenarbeit mit Drittstaaten bewältigen zu können;
  • das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa, mit dem ein solides und wirksames integriertes Grenzmanagement an den Außengrenzen der EU sichergestellt wird. In der partiellen allgemeinen Ausrichtung werden die jüngsten Entwicklungen berücksichtigt, so u. a. der geplante Ausbau der Europäischen Grenz- und Küstenwache, die Modernisierung der gemeinsamen Visumpolitik und die Entwicklung und Interoperabilität von IT-Großsystemen (darunter das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem und das Einreise-/Ausreisesystem);
  • den Fonds für die innere Sicherheit, mit dem die Prävention und die Koordinierung zwischen Polizei, Justiz und anderen zuständigen Behörden unterstützt werden, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Bei der partiellen allgemeinen Ausrichtung wurde der bestehende Fonds zugrunde gelegt und an neue Entwicklungen angepasst, etwa die Notwendigkeit, den Kampf gegen Terrorismus, schwere und organisierte Kriminalität und Cyberkriminalität zu intensivieren.

Im Rahmen der drei Verhandlungspositionen des Rates wird der ursprünglich von der Kommission vorgeschlagene Umfang der Unterstützung für die betreffenden Politikbereiche insgesamt ausgeweitet. Die Liste der förderfähigen Aktionen und Maßnahmen wurde erweitert, und einige prozentuale Obergrenzen wurden gestrichen oder angehoben. Es wird vorgeschlagen, dass für Bereiche von hoher Priorität, wie Projekte in Drittländern zur Minderung des hohen Migrationsdrucks, die Bekämpfung der Cyberkriminalität und die Interoperabilität von IT-Systemen, höhere Kofinanzierungssätze vorgesehen werden sollten.

Der vereinbarte Wortlaut ermöglicht Synergien mit anderen EU-Fonds im Bereich der Integration und im Zusammenhang mit der Verwendung von Mehrzweckausrüstung, einschließlich IKT-Systemen. Die Rolle von EU-Agenturen wie Europol oder Frontex während der Programmplanungsphase wurde genauer geklärt. Für alle Komitologiebeschlüsse, bei denen der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, wurde das Prüfverfahren vorgeschlagen, bei dem die Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit einen Durchführungsrechtsakt annehmen oder ablehnen können.

Nächste Schritte

Die vom Rat festgelegten partiellen allgemeinen Ausrichtungen werden als Grundlage für die künftigen Verhandlungen mit dem Europäisches Parlament dienen.

Hintergrund

Am 13. Juni 2018 hat die Kommission – als Teil des Pakets für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) – drei sektorale Vorschläge für den Bereich Inneres vorgelegt. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse und unter Berücksichtigung neuer politischer Entwicklungen hat die Kommission vorgeschlagen, die EU-Haushaltsmittel in den Bereichen Migration, Grenzmanagement und Sicherheit erheblich aufzustocken.

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