Luxemburg, den 22. Mai 2018
Der Europäische Rechnungshof führt derzeit eine Prüfung zu den Regelungen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in der EU durch. Die Prüferinnen und Prüfer werden untersuchen, wie die Europäische Kommission die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über den Zugang zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung überwacht und unterstützt, welche Ergebnisse bisher für die Patientinnen und Patienten erzielt wurden und wie wirksam der EU-Finanzierungsrahmen und die finanzierten Maßnahmen sind. Gegenstand der Prüfung wird außerdem der Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste sein, in dem Informationstechnologien genutzt werden, um die Bereitstellung von Gesundheitsleistungen und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Der Hof hat heute ein Hintergrundpapier zum grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgungssystem der EU veröffentlicht, das allen, die sich für dieses Thema interessieren, ausführliche Informationen bietet.
Ein wichtiges Ziel der EU-Gesundheitspolitik ist es, sicherzustellen, dass das Recht der Patientinnen und Patienten auf Zugang zu einer sicheren und hochwertigen Gesundheitsversorgung – auch über die nationalen Grenzen in der EU hinweg – sowie auf Erstattung der Kosten für diese Gesundheitsversorgung gewahrt wird. Dies ist auch ein Grundsatz des Binnenmarkts.
„Die meisten Patientinnen und Patienten in der EU erhalten zwar in ihrem eigenen Land eine Gesundheitsversorgung, in einigen Situationen ist möglicherweise jedoch die Versorgung in einem anderen Mitgliedstaat am besten zugänglich und geeignet“, so Janusz Wojciechowski, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. „Dies wirft für die Patientinnen und Patienten, die Gesundheitssysteme und die Fachkräfte im Gesundheitswesen komplexe Fragen auf.“
Die Gesundheitssysteme in Europa stehen aufgrund der alternden Bevölkerung und der wachsenden Haushaltszwänge seit einem Jahrzehnt unter Druck. Im Jahr 2016 machten Personen im Alter von 65 Jahren oder darüber einen Anteil von 19,2 % an der EU-Bevölkerung aus, was gegenüber dem 10 Jahre zuvor verzeichneten Anteil einen Anstieg um 2,4 % darstellt. Angesichts des demografischen Wandels dürfte sich dieser Anteil in den nächsten Jahren noch weiter erhöhen, wodurch sich Ungleichheiten im Gesundheitsbereich innerhalb der EU womöglich verschärfen.
Die Prüfung schließt Besuche in Dänemark, Schweden, den Niederlanden, Italien und Litauen ein. Der Bericht wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 veröffentlicht.
Die EU-Mittel zur Finanzierung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung werden hauptsächlich im Rahmen des zweiten (2008-2013) und dritten (2014-2020) Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit bereitgestellt. Die Mittel aus diesen Programmen entsprechen Ausgaben in Höhe von durchschnittlich 64 Millionen Euro pro Jahr für gesundheitsbezogene Maßnahmen. Das Aktionsprogramm unterstützt „Maßnahmen, die die Rechtsvorschriften der Union im Bereich […] grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung erfordern oder die zu deren Durchführung beitragen“. Zu den kofinanzierten Maßnahmen zählen Kooperationsprojekte auf EU-Ebene, gemeinsam von den Gesundheitsbehörden der Mitgliedstaaten durchgeführte Maßnahmen und auf das Funktionieren von NRO und die Kooperation mit internationalen Organisationen bezogene Maßnahmen.
Der frühere Bericht des Europäischen Rechnungshofs in diesem Bereich, Sonderbericht Nr. 28/2016 „Der Umgang mit schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren in der EU: Wichtige Schritte wurden unternommen, doch weitere müssen folgen“, wurde im Dezember 2016 veröffentlicht.
Diese Pressemitteilung enthält die Hauptaussagen des Hintergrundpapiers des Europäischen Rechnungshofs. Hintergrundpapier im Volltext unter www.eca.europa.eu.
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