Rat einigt sich auf partielle Verhandlungsposition zur Rückführungsrichtlinie

Die EU arbeitet zur Zeit an wirksameren Regeln für die Rückkehr/Rückführung illegaler Migranten.Heute hat sich der Rat auf eine partielle Verhandlungsposition zur Rückführungsrichtlinie geeinigt. Dieser Standpunkt betrifft alle Aspekte der vorgeschlagenen Überarbeitung außer den Bestimmungen zum Grenzverfahren für die Rückkehr/Rückführung. Der Geltungsbereich dieses Verfahrens wird nämlich in der Asylverfahrensverordnung festgelegt, über die derzeit noch beraten wird.

Wirksamere Rückführungen sind wesentlicher Bestandteil einer umfassenden Migrationspolitik. Es ist der beste Weg, das Geschäftsmodell der Schleuser zu zerschlagen und zu zeigen, dass man nicht nach Europa gelangt, wenn man ihnen sein Leben anvertraut.

Carmen Daniela Dan, rumänische Innenministerin

Die Neuregelung hat zum Ziel, die Rückkehrverfahren zu beschleunigen, Untertauchen und Sekundärmigration zu verhindern und die Rückkehrquote zu erhöhen. Deshalb sieht die partielle Verhandlungsposition Folgendes vor:

  • klarere und schnellere Verfahren für die Ausstellung von Rückkehrentscheidungen und die Einlegung von Rechtsbehelfen, einschließlich der Verpflichtung, die Rückkehrentscheidung gleichzeitig mit oder kurz nach der Entscheidung über die Beendigung eines legalen Aufenthalts auszusprechen,
  • Pflicht der Personen, gegen die eine Rückkehrentscheidung ausgesprochen wurde, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, und Möglichkeit, im Falle einer mangelnden Zusammenarbeit Maßnahmen zu ergreifen,
  • wirksamere Regeln für die freiwillige Rückkehr, einschließlich der Verpflichtung, spezielle Programme hierfür in den Mitgliedstaaten aufzulegen,
  • eine gemeinsame, nicht erschöpfende Liste objektiver Kriterien zur Bestimmung der Fluchtgefahr,
  • Möglichkeit der Inhaftnahme von Drittstaatsangehörigen, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die nationale Sicherheit darstellen,
  • als letztes Mittel und vorbehaltlich bestimmter Garantien die Möglichkeit, einen Drittstaatsangehörigen in ein beliebiges sicheres Drittland rückzuführen.

Das partielle Mandat stellt sicher, dass die Grundrechte der Migranten gewahrt bleiben, insbesondere der Grundsatz der Nichtzurückweisung.

Hintergrundinformationen

Die effektive Rückkehr/Rückführung ist entscheidende Voraussetzung einer effizienten und umfassenden Migrationssteuerung. Derzeit erfolgen Rückführungen auf europäischer Ebene auf Grundlage der Rückführungsrichtlinie von 2008. Darin sind gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten für die Rückkehr/Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger festgelegt. Seit der Annahme dieser Richtlinie haben sich die Herausforderungen im Bereich Rückkehr/Rückführung jedoch erheblich geändert.

Der Europäische Rat hat mehrfach betont, dass die effektive Rückführung irregulärer Migranten erheblich verbessert werden muss. Zwar haben die EU und die Mitgliedstaaten bereits große Anstrengungen unternommen, doch muss die Gesamtzahl der Rückführungen noch erhöht werden.

Deshalb hat die Kommission im September 2018 den Vorschlag für eine überarbeitete Rückführungsrichtlinie vorgelegt.

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