Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ koordiniert die Vorbereitung der Tagungen des Europäischen Rates. Daneben ist er für verschiedene politikbereichsübergreifende Themen zuständig.
Wie arbeitet der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“?
Dem Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ gehören in erster Linie die für europäische Angelegenheiten zuständigen Ministerinnen und Minister aller EU-Mitgliedstaaten an. Die Europäische Kommission wird – je nachdem, welche Fragen zur Beratung anstehen – in der Regel von ihrem für interinstitutionelle Beziehungen zuständigen Mitglied vertreten.
Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ tagt einmal im Monat.
Über den Rat „Allgemeine Angelegenheiten“
Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ hat die Aufgabe, für die Kohärenz der Arbeiten aller Ratsformationen zu sorgen. Die Tagungen des Europäischen Rates (Tagungen der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten) werden von ihm vor- und nachbereitet.
Er ist für verschiedene politikbereichsübergreifende Themen zuständig, unter anderem für die EU-Erweiterung und die Beitrittsverhandlungen, die Annahme des mehrjährigen Finanzrahmens (die EU-Finanzplanung für einen Siebenjahreszeitraum), die Kohäsionspolitik, für Angelegenheiten, die den institutionellen Aufbau der EU betreffen, sowie für alle Dossiers, mit denen er vom Europäischen Rat betraut wird.
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