Der Rat „Umwelt“ ist für die Umweltpolitik der EU zuständig, die sich unter anderem auf den Umweltschutz, den umsichtigen Umgang mit Ressourcen und den Schutz der menschlichen Gesundheit erstreckt. Er befasst sich auch mit internationalen Umweltfragen, insbesondere im Bereich des Klimaschutzes.
Wie arbeitet der Rat „Umwelt“?
Dem Rat „Umwelt“ gehören die für Umweltfragen zuständigen Ministerinnen und Minister an. Die Europäische Kommission ist auf den Tagungen durch ihr für Umwelt zuständiges und ihr für Klimapolitik zuständiges Mitglied vertreten.
Der Rat „Umwelt“ tagt etwa viermal im Jahr.
Die Umweltpolitik
In seiner Rolle als Politikgestalter ist der Rat dafür zuständig, zusammen mit dem Europäischen Parlament ehrgeizige Umweltvorschriften zu erlassen, die dem Schutz natürlicher Lebensräume, der Reinhaltung von Luft und Wasser, der ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung, der Verbesserung des Wissens über giftige Chemikalien und der Unterstützung von Unternehmen auf dem Weg zu einer nachhaltigen Wirtschaft dienen.
Er stellt ferner sicher, dass Umweltaspekte in anderen EU-Politikbereichen wie Industrie, Landwirtschaft, Verkehr, Energie und Dienstleistungen angemessen berücksichtigt werden.
Auf internationaler Ebene setzen sich die EU und ihre Mitgliedstaaten dafür ein, dass die Umweltnormen der EU in internationalen Umwelt- und Klimaschutzübereinkommen ihren Niederschlag finden. Dabei ist der Rat für die Ausarbeitung des Standpunkts der EU für internationale Konferenzen und Klimaschutzverhandlungen zuständig.
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