22.05.2018
Heute hat der Rat für auswärtige Angelegenheiten Schlussfolgerungen über die Aushandlung und den Abschluss von EU-Handelsabkommen angenommen. Darin werden die Grundprinzipien für den Ansatz festgehalten, den der Rat künftig bei Handelsverhandlungen verfolgen will.
Der neue Ansatz beruht in erster Linie auf dem Gutachten des Gerichtshofs über die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten in Bezug auf den Abschluss des Freihandelsabkommens EU-Singapur. Darin hat der Gerichtshof festgestellt, dass nur die Bestimmungen über andere ausländische Investitionen als Direktinvestitionen und die Regelung zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten in die „geteilte Zuständigkeit“ fallen.
Die heutige Entscheidung knüpft auch an Präsident Junckers Rede zur Lage der Union 2017 und an die Mitteilung der Kommission „Durch eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik die Globalisierung meistern“ an, in der hervorgehoben wird, dass gewährleistet werden muss, dass Verhandlungs- und Annahmeverfahren in der Handelspolitik legitim und inklusiv sind, und zwar unabhängig davon, ob der endgültige Annahmebeschluss nur auf EU-Ebene oder auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten getroffen wird.
In seinen Schlussfolgerungen nimmt der Rat die Absicht der Kommission zur Kenntnis, eine Aufteilung in getrennte Abkommen zu empfehlen, die einerseits die Bestimmungen über Investitionen umfassen, die von der EU und allen ihren Mitgliedstaaten gebilligt werden müssen, und andererseits sonstige Handelsbestimmungen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen. Festgehalten wird auch, wie der Rat in Zukunft an diese Frage herangehen will, konkret bei den Abkommen mit Australien, Neuseeland und Japan.
Im Mittelpunkt der Schlussfolgerungen steht die Rolle des Rates bei den Verhandlungen, insbesondere seine Einbindung in alle Phasen des Verhandlungsprozesses. Zudem wird hervorgehoben, wie wichtig es ist, so weit wie möglich auf einvernehmliche Entscheidungen hinzuarbeiten, damit die Interessen und Anliegen aller Mitgliedstaaten in den Handelsabkommen angemessen berücksichtigt werden.
In seinen Schlussfolgerungen betont der Rat, wie wichtig es ist, alle Interessengruppen, auch die einzelstaatlichen Parlamente und die Zivilgesellschaft, über die Fortschritte und Inhalte von Handelsabkommen, über die verhandelt wird, auf dem Laufenden zu halten.
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