Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ ist verantwortlich für das außenpolitische Handeln der EU, das sich auf die Außen-, Verteidigungs- und Sicherheitspolitik, den Handel, die Entwicklungszusammenarbeit und die humanitäre Hilfe erstreckt. Dem Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ gehören die Außenministerinnen und -minister aller EU-Mitgliedstaaten an. Je nachdem, welche Fragen zur Beratung anstehen, nehmen an der Tagung gegebenenfalls auch folgende …
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Kategorie:Rat für auswärtige Angelegenheiten
Rat hat Schlussfolgerungen über die Aushandlung und den Abschluss von EU-Handelsabkommen angenommen
22.05.2018 Heute hat der Rat für auswärtige Angelegenheiten Schlussfolgerungen über die Aushandlung und den Abschluss von EU-Handelsabkommen angenommen. Darin werden die Grundprinzipien für den Ansatz festgehalten, den der Rat künftig bei Handelsverhandlungen verfolgen will. Der neue Ansatz beruht in erster Linie auf dem Gutachten des Gerichtshofs über die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der EU und …
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