Rat für auswärtige Angelegenheiten

Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ ist verantwortlich für das außenpolitische Handeln der EU, das sich auf die Außen-, Verteidigungs- und Sicherheitspolitik, den Handel, die Entwicklungszusammenarbeit und die humanitäre Hilfe erstreckt.

Dem Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ gehören die Außenministerinnen und -minister aller EU-Mitgliedstaaten an. Je nachdem, welche Fragen zur Beratung anstehen, nehmen an der Tagung gegebenenfalls auch folgende Ministerinnen und Minister teil:

  • die Verteidigungsministerinnen und -minister (Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik)
  • die Entwicklungsministerinnen und -minister (Entwicklungszusammenarbeit)
  • die Handelsminister (gemeinsame Handelspolitik)

Den Vorsitz bei den Tagungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ führt der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik. Er wird vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) unterstützt.

„Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“ ist derzeit Federica Mogherini.

Berät der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ jedoch über Fragen der gemeinsamen Handelspolitik, so wird die Tagung vom halbjährlich wechselnden Vorsitz des Rates der EU geleitet.

Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ tagt normalerweise einmal im Monat.

Themen: Erweiterung, Auswärtige Angelegenheiten und internationale Beziehungen, Internationaler Handel und Zoll, Sicherheit und Verteidigung.

 

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