Der Rat der EU, informell auch EU-Rat genannt, ist das Organ, das die Regierungen der Mitgliedstaaten vertritt. Hier treten die Minister aus den EU-Mitgliedstaaten zusammen, um Rechtsakte anzunehmen und die Politik in ihren Zuständigkeitsbereichen abzustimmen.
Der Rat der EU ist in rechtlicher Hinsicht ein einziges Gremium, das jedoch in zehn unterschiedlichen Formationen tagt, je nachdem, welche Themen erörtert werden sollen.
Es gibt keine Rangordnung der Ratsformationen, obwohl der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ eine besondere Koordinierungsfunktion hat und für institutionelle, administrative und horizontale Fragen zuständig ist. Auch der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ hat eine besondere Aufgabe.
Jede der zehn Ratsformationen kann einen Gesetzgebungsakt verabschieden, der in die Zuständigkeit einer anderen Formation fällt. Deshalb wird bei Gesetzgebungsakten, die der Rat annimmt, die jeweilige Ratsformation nicht genannt.