Der Rat „Landwirtschaft und Fischerei“ verabschiedet Rechtsvorschriften in mehreren Bereichen, die die Nahrungsmittelerzeugung, die ländliche Entwicklung und die Bewirtschaftung der Fischbestände betreffen.
Wie arbeitet der Rat „Landwirtschaft und Fischerei“?
Dem Rat „Landwirtschaft und Fischerei“ gehören die zuständigen Minister aller EU-Mitgliedstaaten an. Die meisten Mitgliedstaaten werden von einem einzigen Minister für beide Sektoren vertreten, einige entsenden jedoch zwei Minister – einen für Landwirtschaft und einen für Fischerei.
Auch der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, der für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit oder der für Meerespolitik und Fischerei zuständige EU-Kommissar nimmt an den Tagungen teil.
Der Rat „Landwirtschaft und Fischerei“ tagt in der Regel einmal im Monat.
Agrar- und Fischereipolitik
Der Rat erlässt – in den meisten Fällen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament – Rechtsvorschriften in mehreren Bereichen, die die Nahrungsmittelerzeugung, die ländliche Entwicklung und die Bewirtschaftung der Fischbestände betreffen.
Zur Agrarpolitik zählen folgende Bereiche: Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), Vorschriften für den Agrarbinnenmarkt, Forstwirtschaft, ökologische/biologische Erzeugung, Qualität der Erzeugung sowie Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln. Maßnahmen im Rahmen der GAP dienen dazu, die Produktivität der Landwirtschaft zu erhöhen, einen angemessenen Lebensstandard der landwirtschaftlichen Bevölkerung zu gewährleisten, die Märkte zu stabilisieren, die Versorgung sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass die Verbraucher zu angemessenen Preisen beliefert werden.
Der Rat erlässt zudem Rechtsvorschriften zur Fischereipolitik, zur Festsetzung der jährlichen zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) und Fangquoten für jede Fischart sowie zur Aufteilung der Fangmöglichkeiten. Dabei geht es insbesondere darum, die ökologische Nachhaltigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Fischerei zu verbessern und gleichzeitig Probleme wie Überfischung und Flottenüberkapazitäten zu beheben.
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